Amt zahlt nicht für Bestattungskosten
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Bestattungskosten nur unter strengen Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten für den gesetzlich bestattungspflichtigen Erben im Einzelfall unzumutbar sind und zuvor alle zumutbaren eigenen finanziellen Mittel ausgeschöpft wurden. Im ersten Fall wurde der Anspruch einer Mutter abgelehnt, weilRead more about Amt zahlt nicht für Bestattungskosten[…]
