Keine ausreichende Aufklärung
Weil ein Halter die Behörden bei der Ermittlung eines Fahrsünders nicht unterstützt, muss er jetzt 18 Monate lang ein Fahrtenbuch führen. Eine E-Mail, die er schon drei Tage vor den Verkehrsverstößen schickte, wollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – sowie die Behörde selbst – nicht als Unterstützung bei der Aufklärung werten, da diese sich auf einen anderenRead more about Keine ausreichende Aufklärung[…]