Kaffeetrinken und Arbeitsunfall
Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz als Arbeitsunfall an, da das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgte (Az.: L 6 U 45/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LSGRead more about Kaffeetrinken und Arbeitsunfall[…]
