Nachzahlung für Strom wegen irrtümlicher Rechnung
Eine irrtümlich zu niedrige Stromrechnung hindert den Energielieferanten nicht, nach gut zwei Jahren Zahlung in zutreffender Höhe zu verlangen. In dem zugrundeliegenden Fall lieferte das klagende Energielieferungsunternehmen an den Beklagten seit dem 27.10.2008 Strom. Der Beklagte leistete eine monatliche Abschlagszahlung. Schließlich kündigte er das Vertragsverhältnis zum 30.11.2013. Mit Schreiben vom 07.01.2014 erhielt er von derRead more about Nachzahlung für Strom wegen irrtümlicher Rechnung[…]
