Vermieter hat Beweislast
Der Vermieter trägt bei einer Nachforderung von Betriebskosten, die der Mieter aufgrund entsprechender Vereinbarung zu tragen hat, die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung. Im verhandelten Fall waren die Beklagten Mieter einer 94 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin. Die gesamte Wohnfläche des Hauses beläuft sich, soweit sie an den für dieRead more about Vermieter hat Beweislast[…]
