Dienstwagen darf auch in Altersteilzeit behalten werden
Angestellte, die einen Dienstwagen ausdrücklich auch privat nutzen dürfen, haben auch einen Anspruch auf das Fahrzeug, wenn sie sich in Altersteilzeit verabschieden. Zumindest, wenn es keine anderslautende vertragliche Vereinbarung gibt. Die ARAG Experten betonen, dass ein Dienstwagen zum Gehalt eines Arbeitnehmers gehört. Und das muss auch gezahlt werden, wenn die Teilzeitbeschäftigung beginnt. In einem konkretenRead more about Dienstwagen darf auch in Altersteilzeit behalten werden[…]
