Überhang ist zu entfernen
Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seiner Verpflichtung nicht nach, von seinem Anwesen auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu entfernen, kann laut ARAG die Straßenbaubehörde von ihm die Erstattung der Kosten verlangen, die ihr durch Beauftragung eines Unternehmens mit der Beseitigung entstanden sind. Im jetzt entschiedenen Fall ragte von dem (Eck)Grundstück des Klägers Baum- und HeckenbewuchsRead more about Überhang ist zu entfernen[…]
