Automatenkiosk auch sonntags geöffnet
Um einen Automatenkiosk auch am Sonntag zu betreiben, braucht es keine Ausnahmegenehmigung, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Schleswig. Er unterfalle nicht dem Anwendungsbereich des Ladenöffnungszeitengesetzes (Az.: 7 B 20/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung VG Schleswig . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Besuchen Sie den ARAGRead more about Automatenkiosk auch sonntags geöffnet[…]
