Diebstahl im Hotel: Wer haftet?
Wer gewerbsmäßig Gäste bei sich aufnimmt, haftet für den Diebstahl von Sachen seiner Gäste (§ 701 Absatz 1 BGB). Nach Auskunft der ARAG Experten ist dabei unerheblich, ob die Gegenstände im Zimmer, am Pool oder im Speisesaal gestohlen wurden. Bietet das Hotel einen Shuttle – beispielsweise zum Bahnhof – an, haftet der Betreiber auf diesemRead more about Diebstahl im Hotel: Wer haftet?[…]
