Kein Anspruch auf einen Teich im Gemeinschaftsgarten
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, das entschieden hat, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen gemeinschaftlichen Zierteich im Rahmen einer Umgestaltung des Gartens stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen darf. Eine Wohnungseigentümerin, deren Terrasse unmittelbar an den Teich grenzte, konnte sich hiergegen nicht erfolgreich wehren. Das Gericht stellte fest, dass kein Anspruch aufRead more about Kein Anspruch auf einen Teich im Gemeinschaftsgarten[…]
