Insektenstich kann Dienstunfall sein
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches bestätigte, dass ein Insektenstich während des Pendelns mit dem Fahrrad grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden kann. Entscheidend ist, dass der Weg überwiegend dienstlich veranlasst ist. Auch wenn ein Beamter im vorliegenden Fall regelmäßig die 20 Kilometer lange Strecke zur Arbeit mit dem Fahrrad fuhr undRead more about Insektenstich kann Dienstunfall sein[…]
