Künstliche Intelligenz (KI) darf keine geschützten Texte nutzen
Auch wenn es nach Auskunft der ARAG Experten noch nicht rechtskräftig ist, hat dieses Urteil Potenzial: Das US-Unternehmen OpenAI darf in seiner ChatGPT-Anwendung keine urheberrechtlich geschützten Songtexte wiedergeben oder für das Training der KI verwenden, wenn keine Lizenz der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vorliegt. Verstöße könnten künftig zu Zahlungen von SchadensersatzRead more about Künstliche Intelligenz (KI) darf keine geschützten Texte nutzen[…]
