Massage-Unfall am Arbeitsplatz ist nicht versichert
Das Sozialgericht München hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte und während der Arbeitszeit angebotene Nacken- oder Schultermassage nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Eine Mitarbeiterin war auf dem Weg zu einer solchen Massage in einem betrieblichen Behandlungsraum auf ausgelaufenem Massageöl ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Nach Auffassung desRead more about Massage-Unfall am Arbeitsplatz ist nicht versichert[…]
