Sexuelle Belästigung auf der Betriebsfeier zieht Kündigung nach sich
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass einer Arbeitnehmerin wegen mehrerer sexueller Belästigungen von Kollegen auf einer Betriebsfeier zwar gekündigt werden durfte, eine fristlose Kündigung jedoch unverhältnismäßig war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiterin mehrere Kollegen durch unerwünschte körperliche Berührungen und sexuell konnotiertes Verhalten belästigt hatte. AufgrundRead more about Sexuelle Belästigung auf der Betriebsfeier zieht Kündigung nach sich[…]
