Stückzahl statt Gewicht: Was beim Verkauf von Backwaren gilt
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Brötchen und ähnliche Backwaren in verschlossenen Verkaufsverpackungen ohne Angabe des Füllgewichts verkauft werden dürfen, sofern die enthaltene Stückzahl für Verbraucher leicht sichtbar und zählbar ist oder auf der Verpackung angegeben wird. Ein Bußgeldverfahren des Landesamts für Mess- und Eichwesen gegen eine Supermarktbetreiberin war daherRead more about Stückzahl statt Gewicht: Was beim Verkauf von Backwaren gilt[…]
