Zahnarztstuhl kaputt: Wer haftet?
Als ein Patient bei seinem Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl Platz nimmt und sich bewegt, knackt es und die Kopfstütze des Stuhls ist kaputt. Der Arzt verlangte anschließend rund 1.700 Euro von dem Patienten, da er den Stuhl durch seine Größe und sein ungeschicktes Bewegen fahrlässig beschädigt habe. Das Amtsgericht München wies die Klage nach AuskunftRead more about Zahnarztstuhl kaputt: Wer haftet?[…]
