Fernwärme-Kunden können sich auch später gegen unzulässige Preiserhöhungen wehren
Wer Fernwärme bezieht, muss die Preiserhöhungen seines Versorgers nicht automatisch hinnehmen, nur weil er ihnen zunächst nicht widersprochen hat. Der Europäische Gerichtshof hat die sogenannte Dreijahreslösung des Bundesgerichtshofs für unvereinbar mit dem europäischen Verbraucherschutzrecht erklärt (Az.: C-900/24). Hintergrund war laut ARAG Experten der Streit eines Fernwärmekunden über die Preise seines Fernwärmeversorgers. Der Kunde hatte überRead more about Fernwärme-Kunden können sich auch später gegen unzulässige Preiserhöhungen wehren[…]
