Kein Schmerzensgeld nach Balance-Board-Unfall
Ein Besucher einer Freizeitmesse verletzte sich schwer, nachdem er ohne Einweisung ein ausgestelltes Balance Board ausprobiert hatte. Er verlangte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Aussteller. Seine Begründung: Die Herstellerin habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, da Warnhinweise, Aufsicht und eine ausreichende Sicherung gefehlt hätten. Das Landgericht München I wies die Klage laut ARAG Experten jedoch ab. NachRead more about Kein Schmerzensgeld nach Balance-Board-Unfall[…]
