Was, wenn die Außenbeleuchtung des Nachbarn zu hell ist?
Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Grundstückseigentümerin ihre Außenbeleuchtung nachts zwischen 22 und 6 Uhr abschalten muss, weil das Licht die Nachbarn erheblich beeinträchtigt. Die Lampen auf der Grundstückszufahrt leuchteten bei Bewegung mehrere Räume des Nachbarhauses aus – auch nachts. Das Gericht sah darin eine wesentliche Beeinträchtigung und stellteRead more about Was, wenn die Außenbeleuchtung des Nachbarn zu hell ist?[…]
