Keine Kostenübernahme für spezielle Sportprothese
Das Bundessozialgericht hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine spezielle Skiprothese in Höhe von rund 11.000 Euro nicht übernehmen muss. Zwar erhielt der nach einem Motorradunfall am Unterschenkel amputierte Kläger eine Alltagsprothese, die von ihm gewünschte Spezialanfertigung zum Skifahren jedoch nicht. Nach Ansicht der Richter diene dieRead more about Keine Kostenübernahme für spezielle Sportprothese[…]
