Auch ungenutztes Auto nach einem Jahr kein Neuwagen mehr
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Fahrzeug auch bei geringer Laufleistung und kurzer Zulassungsdauer nicht mehr als Neuwagen gilt, wenn es zuvor längere Zeit – hier etwa ein Jahr – ungenutzt gestanden hat. In einem solchen Fall fehlt dem Fahrzeug der sogenannte „Schmelz der Neuwertigkeit“, sodass eine Abrechnung aufRead more about Auch ungenutztes Auto nach einem Jahr kein Neuwagen mehr[…]
