Entschädigung: Zu lange auf Passagiere gewartet
Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn die Verspätung eines Fluges maßgeblich auf ihre eigene organisatorische Entscheidung zurückgeht. Das hat laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof klargestellt. In dem konkreten Fall entschied sich die Fluggesellschaft dazu, auf verspätete Fluggäste zu warten, was zu einer erheblichen Verzögerung führte, für die Ansprüche geltendRead more about Entschädigung: Zu lange auf Passagiere gewartet[…]
