Aufklärung zu permanentem Make-up notwendig
Eine Kundin hatte im Voraus 120 Euro an eine Kosmetikerin für einen Gutschein für ein permanentes Lippen-Make-up gezahlt. Eine Aufklärung über die Dauer und etwaige gesundheitliche Risiken erfolgte erst im Behandlungstermin. Man war sich sodann einig, dass eine Behandlung nicht stattfinden sollte. Da die Kundin keinen Gutschein, sondern das Geld zurückhaben wollte, die Kosmetikerin eineRead more about Aufklärung zu permanentem Make-up notwendig[…]
