Stadt haftet nicht für jede Stolperstelle
Das Landgericht Stuttgart hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine Stadt nicht für jeden Sturz auf öffentlichen Wegen haftet. Eine Fußgängerin hatte sich bei einem Sturz über eine etwa zwei bis drei Zentimeter hohe Unebenheit in einer Fußgängerzone verletzt und Schadensersatz sowie Schmerzensgeld verlangt. Das Gericht lehnte eine Amtshaftung jedoch ab. Zwar seien Kommunen verpflichtet,Read more about Stadt haftet nicht für jede Stolperstelle[…]
