Urne zieht nicht mit um
Das Verwaltungsgericht Gießen hat laut ARAG Experten entschieden, dass die Umbettung einer Urne in der Regel einen besonderen sachlichen Grund erfordert und nicht allein mit einem Wohnsitzwechsel gerechtfertigt werden kann. Im konkreten Fall wollte eine Witwe die Urne ihres verstorbenen Mannes nach ihrem Umzug in eine andere Gemeinde verlegen lassen, konnte jedoch keinen ausreichenden GrundRead more about Urne zieht nicht mit um[…]
