Polizei muss für aufgebrochene Tür zahlen
Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg, welches entschieden hat, dass ein Mieter die Kosten für den polizeilichen Aufbruch seiner Wohnungstür nach einer Durchsuchung nicht tragen muss, auch wenn die Maßnahme selbst rechtmäßig war. Die Polizei hatte aufgrund verschiedener Indizien angenommen, dass die Wohnung für Drogengeschäfte genutzt wurde. Später stellte sich jedochRead more about Polizei muss für aufgebrochene Tür zahlen[…]
