Wenn der Untermieter nicht räumt
Verweigert ein Untermieter die Räumung des von ihm genutzten Teils einer Wohnung, schuldet er eine Nutzungsentschädigung für die gesamten Räumlichkeiten. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dies gelte danach jedenfalls dann, wenn eine separate Weitervermietung des restlichen Wohnraums nicht zumutbar ist. Eine gewährte Räumungsfrist entlaste den Untermieter dabei nicht (Az.: V ZRRead more about Wenn der Untermieter nicht räumt[…]
