Bezugsdauer für Kurzarbeit geht in Verlängerung
Um auch künftig Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und Arbeitsplatzverluste sowie Insolvenzen zu vermeiden, wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis Ende Juni auf bis zu 28 Monate verlängert. Die Verlängerung tritt nach Auskunft der ARAG Experten rückwirkend zum 1. März in Kraft. Ebenfalls bis zum 30. Juni werden einige andere Corona-Sonderregelungen fortgeführt. So werden beispielsweise MinijobsRead more about Bezugsdauer für Kurzarbeit geht in Verlängerung[…]
