Zigarettenrauch und Schönheitsreparaturen
Wenn in einer Wohnung stark geraucht wird, vergilben Fenster, Türen und Wände stärker als in einer Nichtraucherwohnung. Bei Auszug müssen die Raucher daher damit rechnen, dass ein einfacher Anstrich unter Umständen nicht ausreicht, um die Wohnung zu übergeben. Im Härtefall kann der Vermieter nach Auskunft der ARAG Experten sogar Schadensersatz verlangen. In einem konkreten FallRead more about Zigarettenrauch und Schönheitsreparaturen[…]