Mieter müssen für Baumfällkosten zahlen
Bislang war sich die Rechtsprechung nicht einig, ob die Kosten für Baumfällarbeiten zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören. Wird ein absterbender Baum entfernt, musste das nach Ansicht einiger Gerichte der Vermieter zahlen, weil er damit seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt bzw. einen Mangel beseitigt. Doch nun hat der Bundesgerichtshof laut ARAG Experten mit einer höchstrichterlichen EntscheidungRead more about Mieter müssen für Baumfällkosten zahlen[…]
