Sozialhilfeträger muss nach Auszug nicht alle Reparaturen zahlen
Fallen nach dem Auszug aus einer Mietwohnung Schönheitsreparaturen oder Auszugsrenovierungen an, übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger die Kosten für Mieter, die Sozialhilfe erhalten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies nicht für Schäden gilt, die durch einen unsachgemäßen Umgang mit der Mietsache entstanden sind. In einem konkreten Fall hatte ein Mieter mitRead more about Sozialhilfeträger muss nach Auszug nicht alle Reparaturen zahlen[…]
