Kein Internet für Strafgefangene
Ein Strafgefangener hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zum Internet in der Justizvollzugsanstalt. Etwas anderes könne nur gelten, wenn besondere Gründe des Einzelfalls dies erforderten. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Computer und ähnliche Geräte seien schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet, die Sicherheit und Ordnung in einer JustizvollzugsanstaltRead more about Kein Internet für Strafgefangene[…]