Sicherheitskontrolle dauerte zu lange – keine Erstattung
Zu spät am Gate, weil bei der Sicherheitskontrolle nur ein Schalter geöffnet war: Ein Ehepaar verpasste das Boarding. Den Reisepreis bekommen sie dennoch nicht zurück, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht München. Eine langsame Sicherheitskontrolle am Flughafen sei dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen – und außerdem hätten die beiden sich vordrängeln können (Az.: 158 C 1985/23).Read more about Sicherheitskontrolle dauerte zu lange – keine Erstattung[…]
