Haftung des Vermieters für Sturz bei Glatteis
Auch wenn ein Hausmeisterdienst den Winterdienst übernimmt, bleibt die Vermieterin verantwortlich. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Vermieterin Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, ihr das Grundstück also nicht allein gehört (Az.: VIII ZR 250/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber derRead more about Haftung des Vermieters für Sturz bei Glatteis[…]
