Kein Vertrag trotz Unterschrift
Ein Kaufvertrag über eine Einbauküche ist nur wirksam, wenn sich beide Seiten über die wesentlichen Bestandteile und den Preis einig sind. Fehlt es daran – etwa weil Geräte und Preis nur ungenau beschrieben sind – kommt trotz Unterschrift kein wirksamer Vertrag zustande. Im konkreten Fall lehnte laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal Schadensersatzansprüche eines MöbelhausesRead more about Kein Vertrag trotz Unterschrift[…]
