Keine neue Betriebsratsanhörung nach zweitem Kündigungsschreiben
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, das entschieden hat, dass eine Kündigung wirksam sein kann, auch wenn der Arbeitgeber nach einem erfolglosen Zustellungsversuch ein neues Kündigungsschreiben versendet, ohne den Betriebsrat erneut anzuhören. Da die erste Kündigung dem Arbeitnehmer nicht zugegangen war, wurde sie rechtlich nicht wirksam. Die später zugestellte Kündigung galtRead more about Keine neue Betriebsratsanhörung nach zweitem Kündigungsschreiben[…]
