Auch Elfenbein aus Familienbesitz braucht Einfuhrgenehmigung
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Elfenbein bei der Einfuhr in die Europäische Union grundsätzlich einer artenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf – auch dann, wenn es sich um ein altes Schmuckstück aus Familienbesitz handelt. Im konkreten Fall hatte der Zoll einen Elfenbeinanhänger eingezogen, den die Klägerin aus der Türkei eingeführt hatte, obwohl sich das Schmuckstück bereitsRead more about Auch Elfenbein aus Familienbesitz braucht Einfuhrgenehmigung[…]
