Für eine gesicherte Heilmittelversorgung
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurden bundesweit die Heilmittelverträge neu aufgestellt. Statt regionaler Verträge, schließt nun alleinig der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für alle Krankenkassen mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bindende Versorgungverträge auf Bundesebene ab. Diese Neuverträge sind dabei grundsätzlich ab dem ersten Oktober zu schließen. AOK gegen Aus für regionale Verträge DiesRead more about Für eine gesicherte Heilmittelversorgung[…]