Sexuelle Belästigung auf der Betriebsfeier zieht Kündigung nach sich

Das Arbeitsgericht Heilbronn hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass einer Arbeitnehmerin wegen mehrerer sexueller Belästigungen von Kollegen auf einer Betriebsfeier zwar gekündigt werden durfte, eine fristlose Kündigung jedoch unverhältnismäßig war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiterin mehrere Kollegen durch unerwünschte körperliche Berührungen und sexuell konnotiertes Verhalten belästigt hatte. Aufgrund der Schwere und Häufung der Vorfälle hielt das Gericht eine bloße Abmahnung für nicht ausreichend. Dennoch sei dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar gewesen. Ausschlaggebend waren insbesondere die fast zehnjährige beanstandungsfreie Betriebszugehörigkeit, der einmalige Vorfall im Rahmen einer Feier unter Alkoholeinfluss sowie die geringe Wiederholungsgefahr. Daher erklärte das Gericht eine ordentliche Kündigung für gerechtfertigt (Az.: 8 Ca 57/26).
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