Wird man pflegebedürftig, kommt die Pflegekasse dafür auf – diese Formel stimmt schon lange nicht mehr. „Heute ist die Leistung der Pflegeversicherung nur noch ein Teilzuschuss“, sagt Ulrike Kempchen, Juristin bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA). Dieser fließt vor allem in die pflegerischen Leistungen; für Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen und sie müssen sich an den Ausbildungskosten des Personals sowie an baulichen Investitionen des Heims mit jeweils einer Pauschale beteiligen.
Kosten: 3.245 Euro fallen im Bundesdurchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr in einem Heim an Eigenanteil an, zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) für Januar 2026. Das entspreche einer Steigerung von 261 Euro im Vergleich zum Vorjahr. In einigen Bundesländern sind die Durchschnittskosten höher, Bayern und Baden-Württemberg führen das Feld an mit über 3.500 Euro im Monat. „Mit längerer Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung sinkt der Eigenanteil, denn der Gesetzgeber gewährt einen prozentualen Leistungszuschlag auf die pflegerischen Kosten“, erklärt Kempchen gegenüber dem Verbraucherportal biallo.de. So fallen zum Beispiel für einen Heimplatz in einem Münchner Vorort, der im ersten Jahr rund 3.650 Euro im Monat kostet, aktuell ab dem zweiten Jahr rund 3.220 Euro an, im dritten Jahr noch 2.650 Euro und im vierten Jahr rund 1.930 Euro. Wird die kommende Pflegereform so umgesetzt, wie derzeit geplant, sinken die Heimkosten künftig über einen längeren Zeitraum – nicht mehr nach zwölf, sondern erst nach 18 Monaten.
Finanzierung: Jeder muss seine Pflege zunächst selbst finanzieren. Dafür muss man sämtliche finanziellen Mittel, die einem zur Verfügung stehen, einbringen: Eine Rente, eine private Altersvorsorge, weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung, sowie vorhandenes Vermögen. „Auch eine eigene Immobilie muss verkauft werden, wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen“, betont die Juristin. Ein Schonvermögen von 10.000 Euro dürfen Pflegebedürftige behalten.
Ehepaare: Anders sieht die Rechnung aus, wenn ein Ehepartner noch in der Wohnung oder einem Haus zurückbleibt. „Wie viel der Ehepartner zur Finanzierung des Pflegeheims aufbringen muss, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, der Richtlinie zur Unterhaltsberechnung“, sagt Ulrike Kempchen. Darin sei ein Eigenbedarf von rund 1.500 Euro im Monat vorgesehen, den ein Ehepartner für sich behalten darf. Es käme aber auf den Einzelfall an, betont die Juristin. Diese Summe könne höher ausfallen, wenn zum Beispiel Wohnkosten teurer sind oder hohe Ausgaben für Krankheit zu leisten seien. Laut Kempchen sei eine Immobilie dann in der Regel nicht zu veräußern, wenn sie angemessen sei. Ein Ehepaar darf ein gemeinsames Schonvermögen von 20.000 Euro behalten.
Sozialamt: Erst wenn alle privaten Mittel zur Finanzierung der Pflege ausgeschöpft sind, springt das Sozialamt ein. Es kann dann „Hilfe zur Pflege“ gewähren. Lediglich in Nordrhein-Westfalen ist noch ein Pflegewohngeld vorgeschaltet. Wer Hilfe zur Pflege beantragt, sollte zuerst seine Bedürftigkeit möglichst umgehend beim örtlichen Sozialamt anzeigen, auch wenn der förmliche Antrag noch nicht fertig ist. „Auch wenn das Sozialamt den Heimplatz bezahlt, bleibt der Umfang und die Qualität der Pflege gleich“, betont die Juristin. Mit Antragstellung werden auch die Einkommensverhältnisse der Kinder überprüft. „Kinder werden nur noch zu Unterhaltungszahlungen herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt“, so Kempchen.
Kosten sparen: Es lohnt sich, die Kosten von Pflegeeinrichtungen zu vergleichen. Es kann durchaus sein, dass Heimkosten von zwei benachbarten Pflegeheimen unterschiedlich hoch sind. Kempchen zufolge sollte man vor allem die Investitionskosten im Blick haben. „Bei sehr alten Heimen mit einem offensichtlichen Sanierungsstau kann die Investitionskostenpauschale durchaus plötzlich höher ausfallen.“
Vorsorge: Viele Jahre lang galten private Pflegezusatzversicherungen als gute Option, um den Pflegefall zu finanzieren. Inzwischen raten Verbraucherschützer von den Policen eher ab. „Die Beiträge für die Policen sind bei gleicher Leistung nahezu explodiert“, hat Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale, erfahren. Zudem decken sie den ebenso enorm gestiegenen Eigenanteil an den Heimkosten nicht mehr ab. „Am Ende muss dann trotz eines teuren Vorsorgeprodukts das Sozialamt einspringen.“
Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de
Redakteurin
Telefon: +49 (8806) 33384-80
Fax: +49 (8806) 3338419
E-Mail: engelmann@biallo.de
![]()
