„Ein weiterer wichtiger Schritt in Sachen Digitalisierung steht bevor: Ab dem 1. April werden baurechtliche Anträge ausschließlich digital bei unserer Bauaufsicht eingereicht“, sagte Erster Kreisbeigeordneter Patrick Krug im Rahmen eines Treffens der Mitarbeiter aller kommunalen Bauämter im Vogelsbergkreis. Dieses Treffen fand auf Einladung des Amtes für Bauen und Umwelt im Landratsamt statt. „Bereits seit etwa einem Jahr war es Antragsstellern nun schon möglich, die Unterlagen in digitaler Form einzureichen, und wir haben überwiegend positive Rückmeldungen dazu erhalten“, fügte der Baudezernent hinzu. Holger Gerst, der das Digitalisierungsprojekt im Bauamt des Kreises leitet, erklärte zu Beginn noch einmal, die Wege, die die digitale Bauakte geht und machte deutlich, wie diese Abläufe vereinfacht und beschleunigt, bürokratische Hürden reduziert und mehr Transparenz für Bauherren, Architekten und Unternehmen schafft.
Die Bauamts-Experten aus den Städten und Gemeinden im Kreis schilderten unterdessen ihre – ebenfalls zumeist positiven – Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr. Auch wurden offene Fragen ihrerseits von Amtsleiter Bernhard Hofmann sowie Holger Gerst beantwortet.
Der Umstellung auf den rein digitalen Bauantrag am 1. April steht nichts mehr im Weg.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:
Jennifer Sippel
Redakteurin in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-3400
Fax: +49 (6641) 977-5333
E-Mail: jennifer.sippel@vogelsbergkreis.de
Redakteurin in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-3400
Fax: +49 (6641) 977-5333
E-Mail: jennifer.sippel@vogelsbergkreis.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
![]()
