Pokerstars – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste

Über 15.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Glücksspielen über die Webseite pokerstars.eu verloren. Nun hat sich das Blatt gewendet. Nach einem Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 13. März 2026 hat er gegen die Anbieterin der Glücksspiele, die TSG Interactive Gaming Europe Ltd., Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste. Grund ist, dass diese nicht über eine in Deutschland gültige Genehmigung für das Veranstalten von Online-Glücksspielen verfügte.

Der Kläger hatte von seinem Wohnsitz in Deutschland zwischen Mai 2017 und September 2021 bei Pokerstars an Online-Casinospielen und geringfügig an Online-Sportwetten und Pokerspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 15.000 Euro verloren. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten und danach nur mit einer entsprechenden Lizenz zulässig sind, wusste er nicht. „Da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat und die geschlossenen Verträge daher nichtig sind, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste gefordert“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte am Landgericht Ellwangen Erfolg. Der Spieler habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, entschied das Gericht. Zur Begründung führte es aus, dass die Beklagte ihre Online-Glücksspiele für Spieler in Deutschland zugänglich gemacht habe, ohne im Besitz der erforderlichen, in Deutschland gültigen Konzession zu sein. Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig. Somit habe die Beklagte die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse die Verluste des Klägers zurückzahlen.

Dabei machte das Gericht deutlich, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen das Recht auf Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße. Es verwies dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der es zulässig sein kann, Glücksspiele aus Interessen des Allgemeinwohls wie Verbraucherschutz, Spielerschutz oder Betrugsvorbeugung einzuschränken oder vollständig zu verbieten. Zudem gebe es auch keine Pflicht, eine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Lizenz anzuerkennen.

Um die Durchsetzung der legitimen Ziele, wie Jugend- und Spielerschutz, Verhinderung von Spiel- und Wettsucht oder Schutz vor Folge- und Begleitkriminalität zu erreichen, sei es erforderlich, dass die Verträge, die unter Missachtung des Verbots von Glücksspielen im Internet geschlossen wurden, für nichtig erklärt werden, führte das Gericht weiter aus.

Etwas anderes gelte auch nicht für Online-Sportwetten, auch wenn es hier einen Erlaubnisvorbehalt gegeben hat. Denn eine Erlaubnis für Online-Sportwetten sei an strenge Auflagen, wie z.B. die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits in Höhe von max. 1.000 Euro geknüpft. Vorliegend hätte sich die Beklagte noch nicht einmal um eine Lizenz im streitgegenständlichen Zeitraum bemüht, so das LG Ellwangen. Somit sei das Sportwetten-Angebot schon nicht erlaubnisfähig gewesen.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis von der Illegalität hatte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen hat, so das Gericht. Die Beklagte könne dem Spieler nicht vorwerfen, dass er bewusst gegen ein Verbot verstoßen habe, zumal sie selbst ihr Angebot für legal hält, machte das LG Ellwangen deutlich.

„Ohne Lizenz waren und sind Online-Casinospiele, Online-Poker und Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Das Urteil des LG Ellwangen zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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