Worum geht es genau bei der BRAK-Umfrage?
Die BRAK wollte mit der Umfrage klären, wie häufig Rechtsschutzversicherer auf Versicherungsnehmer einwirken, bevor oder nachdem ein Mandat erteilt wurde. Hintergrund sind Berichte, wonach Versicherer nicht nur über Kosten entscheiden, sondern inhaltlich „steuern“: durch Klageabraten, durch Bewertungen von Erfolgsaussichten oder durch finanzielle Anreize, die Rechtsverfolgung zu beenden.
Dr. Stoll & Sauer beobachtet in verschiedenen verbraucherrelevanten Rechtsgebieten, dass diese Praktiken die Rechtsdurchsetzung erschweren – etwa im Datenschutzrecht (DSGVO), im Bank- und Versicherungsrecht, im Verkehrsrecht (Auto/Kaufrecht), im Energie- und Wärmerecht (Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Fernwärme) sowie bei weiteren typischen Verbraucherstreitigkeiten.
Was die BRAK-Umfrage zeigt
Nach Angaben der BRAK wurde die Umfrage 7.070-mal aufgerufen und 5.935-mal vollständig beantwortet. Besonders relevant sind diese Befunde:
- 42,03 % der teilnehmenden Anwälte berichten, Mandanten seien bereits vor Mandatserteilung von ihrer Rechtsschutzversicherung „beraten“ oder „vertreten“ worden.
- 12,58 % der Teilnehmer kennen Fälle, in denen Rechtsschutzversicherer Abstandszahlungen angeboten haben, um Mandatserteilung oder -fortführung zu verhindern.
- In den bekannten Abstandszahlungsfällen wurde häufig auch inhaltlich zu Erfolgsaussichten „beraten“ (BRAK: rund 40 %).
- Abstandszahlungen wurden laut BRAK besonders häufig bei Ordnungswidrigkeitsverfahren berichtet (rund 58 %).
Warum das für Verbraucher heikel ist
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ergeben sich für Versicherungsnehmer drei zentrale Risiken:
- Druck statt unabhängiger Interessenvertretung: Wenn Versicherer Erfolgsaussichten bewerten und von Klagen abraten, droht eine interessengeleitete „Lenkung“ – Kostensenkung statt Rechtsdurchsetzung. Die BRAK betont, unabhängiger Rechtsrat sei von Versicherern nicht zu erwarten.
- Zeitverlust durch verzögerte Deckungsentscheidungen: Wer lange auf Deckung warten muss, riskiert Fristprobleme oder wird faktisch zermürbt. Wie folgenschwer eine verzögerte Ablehnung sein kann, zeigt eine Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 04.02.2026 (Az. 5 U 37/25): Dort hatte eine späte Reaktion auf die Deckungsanfrage erhebliche Konsequenzen.
- „Abkaufen“ der Rechtsverfolgung: Abstandszahlungen können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche nie gerichtlich geklärt werden – obwohl die Rechtslage eine Klage tragen könnte.
Rechtlicher Rahmen: Was dürfen Rechtsschutzversicherer – und was nicht?
- Freie Anwaltswahl: Versicherungsnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihren Anwalt frei zu wählen (§ 127 VVG).
- Interessenkonflikte im RDG: In der Debatte um eine Ausweitung der Versicherer-Rolle verweist die Anwaltschaft auf § 4 RDG (Unvereinbarkeit/Interessenkollision). Auch das Anwaltsblatt ordnet dies als zentrale Schranke für außergerichtliche „Versicherer-Rechtsberatung“ ein.
- Politische Diskussion: Ein bayerischer Vorstoß, Rechtsschutzversicherern außergerichtliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen, stieß 2025 auf deutliche Kritik der BRAK.
Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer
Die BRAK-Umfrage bestätigt, was viele Kanzleien im Alltag erleben: Rechtsschutzversicherungen entscheiden nicht nur über Kosten, sondern beeinflussen zunehmend das „Ob“ und „Wie“ der Rechtsverfolgung. Für Verbraucher ist entscheidend, sich nicht entmutigen zu lassen und die Erfolgsaussichten unabhängig prüfen zu lassen – gerade dann, wenn eine Deckung abgelehnt wird oder der Versicherer von einer Klage abrät.
Dr. Stoll & Sauer – eine der führenden Verbraucherkanzleien
Dr. Stoll & Sauer ist eine bundesweit tätige Verbraucherkanzlei. Die Kanzlei vertritt Verbraucher u. a. im Bank- und Versicherungsrecht, im Datenschutzrecht (DSGVO), im Kaufrecht/Autorecht sowie in Themen der Energiewende (Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Fernwärme). Dr. Stoll & Sauer führt Verfahren für Geschädigte, bündelt gleichgelagerte Fälle und ist für seine Arbeit im Verbraucherschutz u. a. aus der Berichterstattung und Marktwahrnehmung in Fachkreisen bekannt.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 17 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal sowie Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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