Eine Grundstückseigentümerin wollte gegen eine möglicherweise zu hohe Garage auf dem Nachbargrundstück vorgehen, obwohl diese bereits seit über 50 Jahren dort gestanden hatte. Laut ARAG Experten entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jedoch, dass ein solcher Anspruch verwirkt ist, da über Jahrzehnte hinweg kein Widerspruch eingelegt wurde und dadurch ein berechtigtes Vertrauen des Nachbarn auf den Fortbestand der Garage entstanden war. Selbst wenn die Garage ursprünglich rechtswidrig gewesen sein sollte, könne nach so langer Zeit kein Einschreiten mehr verlangt werden, da die frühere Duldung durch den Vorbesitzer des Grundstücks auch der jetzigen Eigentümerin zugerechnet wird (Az.: 1 LA 47/25).
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