Der Kläger hatte zwischen Oktober 2014 und Oktober 2020 an Online-Sportwetten von Tipico teilgenommen und dabei unterm Strich rund 19.700 Euro verloren. Seine Einsätze hat er entweder zu Hause über eine Tipico-Webseite oder mit seiner Tipico-Kundenkarte online in stationären sog. Wettshops getätigt. Dass Online-Glücksspiele, inkl. Online-Sportwetten, in Deutschland in diesem Zeitraum verboten waren, wusste er nicht. „Da die Tipico Co. Ltd. lediglich über eine maltesische, nicht aber über die erforderliche deutsche Lizenz für ihr Angebot verfügte, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste unseres Mandanten verlangt. Zudem hat Tipico auch gegen das Limitverbot verstoßen und Wetteinsätze mit der Kundenkarte über dem monatlichen Limit von 1.000 Euro zugelassen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Das Landgericht Würzburg hatte bereits entschieden, dass der Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat. Das OLG Bamberg hat das Urteil nun bestätigt und die Berufung der Tipico Co. Ltd. zurückgewiesen.
Zur Begründung führte das OLG aus, dass die Tipico Co. Ltd. im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen. Da sie somit gegen das Glücksspielverbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig, sodass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.
Den Einwand, dass die Wetteinsätze über die Kundenkarte getätigt wurden und Ansprüche sich deshalb gegen den stationären Wettshop richten müssten, ließ das OLG Bamberg nicht gelten. Die Zahlung über die Kundenkarte sei vergleichbar mit der Zahlung per Prepaid-Kreditkarte. Es handele sich um eine Zahlungsvermittlung und das Wettbüro, das die Kundenkarte ausgegeben hat, fungiere nur als Zahlstelle, die den Einsatz für Tipico annehme. Ziel des Wetteinsatzes über die Kundenkarte sei einzig die Teilnahme an den Sportwetten.
Zudem mache der Einsatz über die Kundenkarte aus einer Online-Sportwette kein stationäres Glücksspiel, stellte das OLG Bamberg weiter klar. Der eigentliche Wettvertrag werde online über die Webseite abgeschlossen. Auch wenn der Kläger sich teilweise im Wettshop mit seiner Kundenkarte eingeloggt habe, um online vom Automaten zu spielen, ändere das nichts daran, dass es sich um eine Spielteilnahme über das Internet handelt, so das Gericht.
Weiter führte das OLG aus, dass das deutsche Verbot von Online-Sportwetten mit Erlaubnisvorbehalt im Einklang mit EU-Recht steht. Auch wenn Tipico in dem streitgegenständlichen Zeitraum bereits eine Genehmigung für das Sportwetten-Angebot beantragt hatte, das Vergabeverfahren aber europarechtswidrig durchgeführt wurde, heißt das nicht, dass die Konzession auch erteilt worden wäre. Denn die Voraussetzungen habe die Beklagte nicht erfüllt, da sie sich nicht an das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro gehalten habe und zudem unzulässige Ereigniswetten bzw. Livewetten möglich waren. Daher sei es auch nicht notwendig das Verfahren auszusetzen, so das OLG mit Verweis auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 22. März 2024. Der BGH hatte darin deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er Online-Sportwetten ohne die erforderliche Lizenz für illegal hält, wenn die Konzession wegen Verstößen gegen das materielle Glücksspielrecht ohnehin nicht ohne weiteres erteilt worden wäre. Die Revision hat das OLG Bamberg nicht zugelassen.
„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Sportwetten zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Sittner.
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