Wenn medizinische Ressourcen knapp werden, wie es beispielsweise während der Corona-Pandemie der Fall war, müssen Ärzte entscheiden, wem zuerst geholfen wird. Diese schwierige Auswahl nennt man laut ARAG Experten Triage. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun klargestellt, dass bei einer Triage niemand wegen einer Behinderung oder Vorerkrankung benachteiligt werden darf und hat damit bisherige Triage-Regelungen für nichtig erklärt. Ärztliche Entscheidungen müssen sich allein an der aktuellen Überlebenschance orientieren, nicht an langfristigen Prognosen oder sozialen Faktoren. Die Verantwortung liegt dabei beim medizinischen Personal, das in Extremsituationen nach klaren ethischen und rechtlichen Vorgaben handeln muss (AZ: 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23).
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