IHK warnt vor Beherbergungssteuer in Saarbrücken

Die IHK Saarland lehnt die geplante Einführung einer Beherbergungssteuer in Saarbrücken entschieden ab. Ab dem 1. April 2026 sollen Hotelbetriebe, Pensionen und auch private Anbieter wie Airbnb verpflichtet werden, eine zusätzliche Steuer in Höhe von 3,5 Prozent auf jede Übernachtung abzuführen – unabhängig davon, ob es sich um touristische oder geschäftliche Reisen handelt. Für die Hotellerie bedeutet dies eine weitere, deutliche Mehrbelastung in einer ohnehin bereits angespannten wirtschaftlichen Lage. „Es ist nicht Aufgabe der Hotellerie, die Haushaltsprobleme der Landeshauptstadt Saarbrücken zu lösen. Die Finanzierung des Tourismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht einseitig zulasten einzelner Branchen gehen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.

Die IHK weist in diesem Zusammenhang auf die ernste Lage vieler Betriebe hin: Eine im Bundesvergleich weit unterdurchschnittliche Auslastung bei gleichzeitig niedrigem Preisniveau führt zu geringen Margen und steigenden wirtschaftlichen Risiken. Besonders inhabergeführte Häuser geraten unter starken Druck – verschärft durch den Wettbewerb mit steuerfreien Angeboten in Nachbarkommunen. Die Stadt verweist zur Begründung auf steigende Übernachtungszahlen. Dieser Verweis greift allerdings viel zu kurz, denn: Die jüngste IHK-Saisonumfrage Tourismus zeigt klar auf, dass trotz höherer Buchungszahlen die Rentabilität in vielen Betrieben sinkt. Steigende Kosten, eingeschränkte Preisdurchsetzung und intensiver Wettbewerb verschlechtern das Ergebnis. „Die bloße Zahl der Übernachtungen allein ist kein Indikator für wirtschaftlichen Erfolg“, so Thomé. Für Saarbrücken besonders bedeutsam: Die Nachfrage im Geschäftsreisemarkt wird als Folge veränderter Reisegewohnheiten und des industriellen Wandels strukturell zurückgehen. Standortverlagerungen, geringere Investitionen und Kapazitätsanpassungen lassen ein dauerhaft niedrigeres Niveau erwarten.

Aus Sicht der IHK ist die angespannte Wettbewerbssituation auch Folge politischer Versäumnisse. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Hotelkapazitäten ermöglicht, ohne gleichzeitig zentrale Leitinvestitionen – etwa die rasche Erweiterung der Congresshalle oder die Entwicklung einer Eventhalle – konsequent voranzutreiben. Kapazitäten wurden erhöht, aber die dafür notwendigen Impulsprojekte blieben aus. „Gerade jetzt, wo viele Betriebe mit steigenden Kosten, Fachkräftemangel und strukturellen Herausforderungen kämpfen, ist diese Steuer das falsche Signal. Standortpolitik muss Perspektiven für die Unternehmen schaffen und nicht zusätzliche Hürden errichten“, sagt Thomé. Besonders problematisch: Viele Betriebe im Geschäftsreisemarkt können die Steuer nicht an ihre Kunden weitergeben. In der Branche werden Preise im Voraus über Kontingente vereinbart. Eine Weitergabe der Kosten ist in der Realität kaum möglich. Zudem droht bei Privatreisen eine Abwanderung in umliegende Kommunen – mit messbaren Auslastungs- und Umsatzeinbußen für Saarbrücken. Hinzu kommt: Die Beherbergungssteuer ist rechtlich nicht zweckgebunden und Tourismusförderung eine freiwillige Aufgabe. Daher kann es mit Blick auf die angespannte Haushaltslage dazu kommen, dass das Versprechen der Stadt, die Mittel für touristische Projekte zu verwenden, aufgrund von Finanzierungslücken bei hoheitlichen Pflichtaufgaben nicht eingehalten werden kann.

Thomé: „Eine neue Steuer ersetzt keine Strategie. Was es jetzt braucht, ist ein überzeugendes Gesamtkonzept mit Fokus auch auf die Ausgabenseite – mit Mut zu ehrlicher Aufgabenkritik und Priorisierung, zu echter Effizienz im Verwaltungshandeln und zu mehr Kooperationen mit anderen Kommunen anstelle reflexhafter Einnahmeerhöhungen.“ Mit Blick auf die bevorstehende Entscheidung im Stadtrat appelliert die IHK an alle Mitglieder des Rates, die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe und den Standort sorgfältig abzuwägen. Es geht um Existenzen. Und um die Zukunft eines touristisch attraktiven und auch wirtschaftlich lebendigen Saarbrückens.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Dr. Mathias Hafner
stv. Geschäftsführer – Pressesprecher
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel