Kaufvertrag nichtig, wenn der Preis nicht stimmt?

Ein Mitarbeiter in einem Seniorenheim kaufte von einem schwerkranken Bewohner für 5.555 Euro einen Mercedes Benz. Tatsächlich war der Wagen fast das Zehnfache wert, nämlich 52.000 Euro. Nach dem Tod des Heimbewohners verklagte der Heimmitarbeiter den bestellten Nachlasspfleger auf Herausgabe des Autos. Laut ARAG Experten jedoch ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Celle sah ein krasses Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Pkw-Wert und erklärte den Kaufvertrag für sittenwidrig und nichtig (Az.: 6 U 26/24).
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