Digital Networks Act wird das Fundament des digitalen Binnenmarktes

„Wir begrüßen ausdrücklich das Vorhaben der Kommission, mit dem Digital Networks Act den europäischen Rechtsrahmen zu modernisieren und die Idee des digitalen Binnenmarktes weiter voranzutreiben“, erklärt Dr. Frederic Ufer, Geschäftsführer des VATM anlässlich der heute eröffneten Konsultation der Europäischen Kommission zum Digital Networks Act (DNA).

Der DNA, der den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) ablösen soll, ist eine riesige Chance, um Europa und Deutschland digital fit zu machen. Neben einer Vereinfachung des Rechtsrahmens, dem Abbau bürokratischer Hürden und der Ergänzung weiterer Instrumente zur Beschleunigung des Ausbaus von 5G- und Glasfasernetzen muss dabei ganz klar die Absicherung und Förderung eines dynamischen Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt im Vordergrund stehen. Nur damit lassen sich die zu Recht ambitionierten Digitalziele der Kommission realisieren und langfristig absichern. Der Anspruch der Kommission, bahnbrechende Veränderungen auf den Weg zu bringen, darf jedoch dem digitalen Binnenmarkt nicht die Basis entziehen.

“Der digitale Binnenmarkt ist bunt und vielfältig und existiert nur aufgrund der vielen Unternehmen im Markt, die seit der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte für Anbietervielfalt, Innovationen und Verbraucherwohlfahrt gesorgt haben,” mahnt der Geschäftsführer. “Wenn nun im Zuge des Bürokratieabbaus die Deregulierung marktbeherrschender Unternehmen forciert werden soll, riskiert man jegliche Chance auf internationale Wettbewerbsfähigkeit.”

Dort, wo der Wettbewerb ohne Regulierung nicht funktioniert – in Deutschland werden weiterhin fast 70 Prozent aller Breitbandanschlüsse über das Netz der Deutschen Telekom realisiert – müssen weiterhin effektive Eingriffsinstrumente für die Marktaufsicht verfügbar sein.

Milliardenschwere Investitionen in die digitale Infrastruktur und ein intensiver Wettbewerb um die vielen Millionen Privat- und Geschäftskunden benötigen Planungssicherheit und effektiven Schutz vor Marktmachtmachtmissbrauch. Ein schlanker, zukunftsfähiger und moderner Rechtsrahmen funktioniert daher nur dann, wenn auch eine Vielzahl von Unternehmen vor-handen ist, die von ihm profitieren. Die Europäische Kommission und besonders die Bundesregierung müssen sich im weiteren Konsultationsprozess daher klar zu einem wettbewerbsbasierten Regulierungsrahmen bekennen.

Ein konkretes Risiko wäre die Rücknahme von Zugangspflichten auf Basis signifikanter Marktmacht (SMP). Eine solche Entwicklung würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch den vielen Unternehmen massiv schaden, Wettbewerb gefährden und eine Remonopolisierung des Marktes begünstigen.

„Wer Europas digitale Zukunft wirklich sichern will“, so Dr. Ufer, „darf nicht die Instrumente abschaffen, die den Aufbau eines wettbewerblichen Telekommunikationsmarktes über

Jahrzehnte erst ermöglicht haben. Sie sind unverzichtbar für Innovation, Investitionen und fairen Zugang.“

Nur ein klar definierter und auf SMP-Regulierung basierender Rahmen könne Investitionssicherheit, Innovationskraft und Wahlfreiheit der Verbraucher dauerhaft sichern.

Über Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 180 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Zudem steht der Verband für wichtige Investoren, die den Glasfaserausbau in Deutschland deutlich voranbringen werden. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 127 Milliarden Euro vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 86 Prozent der Haushalte, die gigabitfähige Anschlüsse nutzen, sind Kunden der Wettbewerber.

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