Bei Tod weiterverschenken möglich?

Eine Grundstücksschenkung mit der Verpflichtung für den Empfänger, es spätestens beim eigenen Tod an seine Kinder weiter zu verschenken, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung, in der ausgeführt wird: Erhalte der Dritte durch den Schenkungsvertrag zumindest einen bedingten Anspruch, werde die Testierfreiheit nicht umgangen (Az.: X ZR 11/21).

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