Honoraruntergrenzen für Kulturförderung des Bundes: eine gute Initiative mit Anlaufschwierigkeiten

Gestern hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Pressemitteilung verkündet, dass ab 01. Juli 2024 eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis eingeführt werden soll. Diese gelte für Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt das Engagement von Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die Einführung von Honorarmindestanforderungen im Kultur- und Kreativbereich. Damit setzt sie ein zentrales Vorhabe des Koalitionsvertrages um. Die Kurzfristigkeit allerdings, mit der die neue Regelung in Kraft treten soll, schürt nun Unsicherheiten in der künstlerischen wie finanziellen Planung von öffentlich geförderten Projekten. Die Einführung von Mindesthonorarstandards auf Kosten des kulturellen Angebots führt in eine Sackgasse. Es bedarf dafür stattdessen einer Aufstockung von Haushaltsmitteln für die geförderten Projekte, um insbesondere kleinere Projekte vor existenziellen Problemen zu bewahren. Zudem hat die Einführung von Mindesthonoraren in der öffentlichen Kulturförderung auch Auswirkungen auf die private Veranstaltungswirtschaft. Diese trägt ebenso zur Kulturellen Vielfalt in Deutschland bei und würde durch die ‚Marktverzerrung‘ durch neue Honorierungsmodelle systemisch in Bedrängnis kommen. Der Deutsche Musikrat appelliert daher an Claudia Roth, eine gelingende Entwicklung und Einführung von Mindesthonorarstandards auch weiterhin im engen Zusammenwirken mit den Fachverbänden, aber auch mit der privaten Veranstaltungswirtschaft voranzubringen. Denn gemeinsames Ziel muss es sein, eine funktionierende Balance zu finden zwischen der materiellen Wertschätzung kreativer Arbeit durch angemessene Honorare und der unternehmerischen Machbarkeit für die Arbeitgeber:innen in der Musik- und Kreativwirtschaft.“

Als Maßstab für die Honoraruntergrenzen sind laut der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien die jeweiligen bundesweiten Empfehlungen von Berufs- und Fachverbänden heranzuziehen. Der Deutsche Musikrat hat im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsverbänden eine solche Empfehlung erarbeitet und vorgelegt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de

Ansprechpartner:
Dr. Anna Vogt
Deutscher Musikrat
Telefon: +49 (30) 308810-20
E-Mail: vogt@musikrat.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel