Onecoin Betrug – Geschädigte können Geld zurückholen

Die vermeintliche Kryptowährung Onecoin war nicht mehr als eine Luftblase. Anleger haben mit Onecoin viel Geld verloren. Nun können sie hoffen, zumindest einen Teil ihrer Verluste zurückzuholen. Denn es wurden Gelder in Höhe von rund 28 Millionen Euro sichergestellt, von denen nun die Geschädigten partizipieren können.

Mit der fiktiven Kryptowährung Onecoin wurden Anleger aus aller Welt betrogen. Der Schaden soll in die Milliarden gehen. Während die Onecoin-Erfinderin und Haupttäterin auf der Flucht ist, verurteilte das Landgericht Münster nun ein Ehepaar aus Greven und einen Rechtsanwalt aus München zu Haftstrafen.

Das Ehepaar hatte die International Marketing Services GmbH (IMS) gegründet und über diese Firma Transaktionen im großen Stil für Onecoin abgewickelt. Es soll um fast 13.000 Fälle und Transaktionen im Wert von rund 320 Millionen Euro gehen. Für das Landgericht Münster handelte das Ehepaar hauptsächlich aus Gier. Für ihre Beihilfe zum Betrug müssen sie nun für vier bzw. fünf Jahre hinter Gitter. Eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängte das Gericht zudem wegen Geldwäsche gegen einen Rechtsanwalt aus München.

Die Haftstrafen mögen für die Anleger eine Genugtuung sein, ihr Geld haben sie dadurch aber noch nicht zurück. „Hier macht aber Hoffnung, dass auch etwa 28 Millionen Euro auf Konten der Firma des verurteilten Ehepaars sichergestellt werden konnten. Dieses Geld könnte für Entschädigungen zur Verfügung stehen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Das Geld fließt aber nicht automatisch an die Geschädigten. Vielmehr müssen sie ihren Anspruch innerhalb von sechs Monaten anmelden. „Davon können Anleger profitieren, die zwischen dem 28. März und 15. August 2016 Gelder auf Konten der IMS GmbH eingezahlt haben“, so Rechtsanwalt Cocron.

Auch für Anleger, die nicht in diesem Zeitraum Gelder auf ein Konto der IMS überwiesen haben, gibt es Hoffnung. Sie können ggf. eine Entschädigung durch weitere sichergestellte Gelder auf anderen Konten erhalten.

CLLB Rechtsanwälte unterstützt Onecoin-Anleger gerne bei der Geltendmachung ihrer Forderungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel