Heute vor 34 Jahren initiierte der BUND das Projekt „Grünes Band“, das nun auf die deutsche Vorschlagsliste als UNESCO-Welterbe kommt

Vor 34 Jahren, am 9. Dezember 1989, luden Kai Frobel und Hubert Weiger vom BUND Bayern Natur- und Umweltschützer aus Ost- und Westdeutschland zum ersten gesamtdeutschen Treffen, um über die außergewöhnliche Artenvielfalt im Todesstreifen zu sprechen und eine erste Resolution zum Schutz dieses "Grünen Bandes" zu verabschieden. Fast auf den Tag genau 34 Jahre später, am 4. Dezember 2023, hat auch die deutsche Kultusministerkonferenz zugestimmt, der UNESCO das Grüne Band als Welterbe vorzuschlagen. Ein riesiger Erfolg, auf den der BUND lange hingearbeitet hat.

Mit der Auszeichnung als Weltnaturerbe könnte das Grüne Band seinen „außergewöhnlichen universellen Wert“ für die gesamte Menschheit belegen. Der einmalige und längste durchgängige Biotopverbund Deutschlands und Europas würde als Erinnerungslandschaft und Begegnungsort bewahrt. Bis heute sind bereits über 80 Prozent des Grünen Bandes Deutschland als Nationales Naturmonument (NNM) durchgängig geschützt, was eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Welterbe ist.

Der BUND Thüringen freut sich über die Auswahl. Das Grüne Band stünde in einer Reihe mit weltweit bedeutsamen kulturellen Relikten und kolossalen Landschaften wie Machu Picchu in Peru. Die höhere öffentliche Aufmerksamkeit würde die Beteiligung der Regionen und Akteure vor Ort für den Erhalt des Grünen Bandes verstärken. Denn der Welterbestatus fördert eine an intakte Landschaften gebundene touristische Entwicklung in den betreffenden Regionen.

Bereits vor einem Jahr beschloss die Umweltministerkonferenz einstimmig die Aufnahme des Grünen Bandes als Naturerbe in die deutsche UNESCO-Vorschlagsliste und nahm die Option zur Weiterentwicklung zu einem gemischten Natur- und Kulturerbe mit auf. Die Kultusministerkonferenz entschied nun final, diesem Beschluss zu folgen. Somit wird das Auswärtige Amt im Januar 2024 das Grüne Band als neues Naturerbe dem UNESCO-Welterbezentrum in Paris vorschlagen. Für die spätere Umwandlung in eine gemischte Stätte ist ein enger Austausch von Verantwortlichen und Expert*innen aus dem Natur- und Kulturbereich aus allen beteiligten Bundesländern und dem Bund erforderlich. Der BUND wird sich weiterhin gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat und dem im Bewerbungsverfahren federführenden Thüringer Umweltministerium für die Nominierung des Grünen Bandes als Weltnatur und Kulturerbe einsetzen.

Aufgrund seiner Alleinstellungsmerkmale stehen die Aussichten für eine Ausweisung als Welterbe gut: Das Grüne Band vereint gesamteuropäische Erinnerungskultur, Naturschutz und Kultur. Die geografische Ausdehnung und die Anzahl der beteiligten Länder wären einzigartig, sollten sich alle beteiligten Länder im Verlauf des Prozesses anschließen. Auch der deutsche Kulturrat äußert sich positiv und betont die Bedeutung des Grünen Bandes für die Dialektik von Natur und Kultur.

Eine mögliche Ausweisung des Grünen Bandes als Welterbe bedeutet eine wichtige Aufwertung der Grenzregionen, insbesondere der landschaftlich und kulturell besonders attraktiven Kombination aus Wartburg, Hainich und Grünem Band“, so Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Dem Freistaat kommt in diesem Prozess eine besondere Bedeutung zu. Er war das erste Bundesland, das die Flächenübertragung und die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument gemeinsam mit dem BUND forciert und durchgeführt hat“, so König weiter.

Hintergrund:
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation und hat sich dem Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Menschheit verpflichtet. Welterbestätten können Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften sein. Ihnen gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert (AUW), ihre Bedeutung nicht nur für lokale oder nationale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit.

Aktuell gibt es insgesamt 1.199 Welterbestätten in 168 Ländern. In Deutschland wurden 49 Kulturerbestätten und drei Naturerbestätten nominiert. Gemischte Welterbestätten gibt es weltweit nur 39, von denen sich nur 9 in Europa befinden, keine davon liegt in Deutschland. Deutschland, als Vertragsstaat der UNESCO-Konvention, legt nur alle zehn Jahre Vorschläge für neue Welterbestätten zur Entscheidung vor. Die nächste Einreichung steht im Januar 2024 an.

Nationale Naturmonumente (NNM) sind laut §24 (4) Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Gebiete, die aufgrund von „wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“ von herausragender Bedeutung sind. Heute sind 82 Prozent des innerdeutschen Grünen Bandes gesetzlich geschützt – das längste durchgängige Schutzgebiet am Grünen Band Europa wurde geschaffen.

Der BUND setzt sich seit vielen Jahren gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren für den Schutz des innerdeutschen Grünen Bandes ein. Das 1393 km lange Grüne Band beherbergt über 1200 seltene und gefährdete Arten der Roten-Listen Deutschland wie Fischotter, Wildkatze, Braunkehlchen und Arnika. Es ist der einzige länderübergreifende Biotopverbund und Querschnitt durch fast alle deutschen Naturlandschaften. Es ist zudem Teil des Grünen Bandes Europa, des über 12.500 km langen Lebensraumverbundes entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer.

 

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