Einfachere Vergaben bei Flüchtlingsunterbringung

Weil Nordrhein-Westfalen bei der Unterbringung von Geflüchteten eine besondere Dringlichkeit festgestellt hat, lockert es bis zum 30. Mai 2024 die Vergabe-Richtlinien in diesem Bereich.

NRW müsse schnellstmöglich Unterbringungskapazitäten schaffen, heißt es in einem gemeinsamen Erlass aus dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium an die Bezirksregierungen und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen. Darum können jetzt zum Beispiel Bauaufträge einfacher vergeben werden.

Konkret sind damit unterhalb der EU-Schwellenwerte Direktvergaben möglich. Oberhalb der Grenzen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eröffnet. Wenn nicht besonders akute Gründe vorliegen, sei hier allerdings ein Wettbewerb vorzusehen.

Trotz aller Dringlichkeit möchte die Landesregierung die Aufträge möglichst an mittelständische Unternehmen vergeben. Darum sollen die Leistungen in Teil- und Fachlose aufgeteilt werden – also in der Menge und nach Art des Auftrags in kleineren Teilen beauftragt werden können. Das Land erlaubt aber im Einzelfall auch eine Vergabe von mehreren Teil- und Fachlosen gemeinsam – etwa, wenn sonst ein „störungsfreies Zusammenwirken von Systemen“ nicht möglich ist. Die Gründe dafür seien zu dokumentieren.

Quellen

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