AOK und Marburger Bund einig bei der Vorhaltefinanzierung

Die geplante Vorhaltefinanzierung für Krankenhäuser muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Das ist das Ergebnis eines fachpolitischen Spitzengesprächs zwischen dem AOK-Bundesverband und dem Marburger Bund zur Krankenhausreform. Die Reform müsse zudem von einer validen Auswirkungsanalyse begleitet werden. Dazu gehöre auch eine Erhebung der Ist-Situation. Beide Verbände betonten die Notwendigkeit struktureller Veränderungen im Krankenhausbereich, beurteilen das derzeitige Fallpauschalensystems allerdings in Teilen auch unterschiedlich.

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