Vom Ohrwurm zum Hörschaden

Sie tragen In-Ears auf dem Weg zur Schule, sitzen mit der Musikbox am See und besuchen Festivals: Jugendliche hören gerne und laut Musik. Auch die Kleinsten lauschen schon über Kopfhörer ihren Lieblingshörspielen. Liegt die Lautstärke dabei über den empfohlenen Maximalwerten, kann das auf Dauer zu irreparablen Gehörschäden führen. Worauf Kinder und Jugendliche beim Musikhören achten sollten, weiß Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV.

Gesundheitsrisiko: laute Musik

Häufigste Ursache für Gehörschäden ist zu laute Beschallung. Damit ist nicht nur der explodierende Silvesterkracher oder die Baustelle vor der Tür gemeint, sondern auch Musik – ganz unabhängig von der Stilrichtung. „Vor allem Jugendliche unterschätzen die Gefahren von lautem Musikhören. Sie sind meist der Meinung, dass Gehörschäden erst im Alter auftreten“, so Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. Beim Hören der Lieblingssongs über Kopfhörer, auf Konzerten oder in Klubs sind hohe und gesundheitsschädliche Geräuschpegel aber keine Seltenheit. „Das kann ernsthafte Folgen für das Gehör haben“, erläutert die Gesundheitsexpertin. „Sind die Haarzellen im Ohr, die die Schallwellen über den Hörnerv an unser Gehirn weiterleiten, zu lange und zu oft lauten Geräuschen ausgesetzt, nehmen sie irreparablen Schaden.“ Das Gefährliche: Hörverlust tritt zunächst in den hohen Frequenzbereichen auf, die außerhalb einer normalen Gesprächslautstärke liegen. Kinder und Jugendliche bemerken diesen deswegen zunächst oft nicht.

Ab 85 Dezibel drohen Hörschäden

Bereits eine Lautstärke ab 85 Dezibel schadet dem Gehör. „Eine EU-Richtlinie legt zwar fest, dass Smartphones und andere mobile Abspielgeräte 85 Dezibel nicht überschreiten sollen, aber auch das ist auf Dauer zu viel“, so Haw. Der Lärmpegel in vielen Klubs und auf Konzerten liegt zudem mit über 110 deutlich darüber. Hörschäden führen nicht nur dazu, dass Betroffene Unterhaltungen nicht mehr optimal folgen können, auch Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Druck auf den Ohren oder Ohrgeräusche sind keine Seltenheit. „Die Hörverluste können in seltenen Fällen in die soziale Isolation führen“, warnt die DKV Expertin. „Darüber hinaus erhöhen in jungen Jahren erlittene Gehörschäden das Risiko für Demenz oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter.“ Wenn Eltern Anzeichen von Schwerhörigkeit bei ihrem Nachwuchs bemerken, ist ein Hörtest bei einem Arzt sinnvoll. Denn je eher ein Hörverlust bemerkt wird, umso geringer sind die gesundheitlichen Auswirkungen.

Maximal 60 Minuten mit Kopfhörer Musik hören

Damit es gar nicht erst soweit kommt, ist Prävention wichtig. Musikhören per se ist natürlich nicht schädlich. Haw empfiehlt Heranwachsenden aber die sogenannte 60/60-Regel. Das heißt für das Musikhören mit Kopfhörern: Höchstens 60 Minuten am Stück bei 60 Prozent der Maximallautstärke. Auf In-Ear-Kopfhörer sollten Kinder und Jugendliche eher verzichten. „Durch den wesentlich kürzeren Weg der Schallwellen von der Quelle bis zum Trommelfell wird der dämpfende Effekt der Luft stark reduziert“, erläutert die Gesundheitsexpertin. Manche Smartphones geben auch Warnhinweise beim zu langen Hören von lauter Musik. „Eltern sollten sich zusätzlich gelegentlich selbst davon überzeugen, welche Lautstärke ihre Kinder eingestellt haben und mit ihnen über die gesundheitlichen Folgen sprechen“, ergänzt die DKV Expertin.

Ruhepause für die Ohren

Um Gehörschäden vorzubeugen, empfiehlt es sich auch, auf Konzerten oder in Klubs Ohrenstöpsel zu verwenden. „Die kleinen Hilfsmittel sind günstig und können Lärm um bis zu 20 Prozent reduzieren“, so Gesundheitsexpertin Haw. „Wer Ohrgeräusche wie Piepen oder ein Dumpfheitsgefühl bemerkt, sollte den Raum verlassen und dem Ohr eine Ruhepause gönnen.“ Gleiches gilt auch auf dem Nachhauseweg vom Konzert: Statt direkt wieder Kopfhörer aufzusetzen, lieber in den Erinnerungen an die schönsten Konzert-Momente schwelgen.

Disclaimer

Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der DKV Deutsche Krankenversicherung beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Entwicklungen, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

   

Über die DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2022 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,1 Mrd. Euro.
Die DKV gehört als Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Munich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.dkv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Aachener Straße 300
50933 Köln
Telefon: +49 (800) 3746444
Telefax: +49 (1805) 786000
http://www.dkv.com

Ansprechpartner:
Marion Angerer
HARTZKOM PR und Content Marketing
Telefon: +49 (89) 998461-18
E-Mail: dkv@hartzkom.de
Heike Linden
DKV Deutsche Krankenversicherung
Telefon: +49 (211) 477-4094
E-Mail: heike.linden@ergo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel