Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2023

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2023 veröffentlicht.

Ausschreibung Windenergie an Land: Überdurchschnittlich, aber immer noch unterzeichnet

„Die Ausschreibung ist erneut unterzeichnet. Die eingereichte Gebotsmenge liegt aber über dem Durchschnitt der Vorjahre,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Im Vergleich zum ersten Quartal 2022 ist die Leistung von neu genehmigten Windenergieanlagen im ersten Quartal 2023 um 66 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung muss sich jetzt fortsetzen.“

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Mai war erneut unterzeichnet, obwohl die Bundesnetzagentur im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen reduziert hatte.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.866 MW wurden 127 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.597 MW (Vorrunde 1.502 MW) eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde lediglich sieben Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 120 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen; die Zuschlagsmenge belief sich auf 1.535 MW.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 7,25 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem im Dezember festgelegten Höchstwert.

Weitere Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen bei der regionalen Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlagsmengen entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (472 MW, 40 Zuschläge) und Niedersachsen (277 MW, 15 Zuschläge).

Innovationsausschreibung

Bei der Innovationsausschreibung im Mai wurden 400 MW ausgeschrieben. Es gingen drei Gebote mit einer Gebotsmenge von 84 MW ein. Alle Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen mit Speichern; alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Bei einem Gebot wurde die nur 2023 geltende Regelung genutzt, nach der die zulässige Gebotsmenge für Solaranlagen mehr als 20 MW betragen kann.

Weitere Verfahrensschritte

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen23-2 und www.bundesnetzagentur.de/innaus23-1.

Die Veröffentlichung der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken wird im Nachgang erfolgen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. August 2023 statt.

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