Wenn Patienten ihren Willen nicht mehr äußern können

Stefanie Kurz vom SKM Rhein-Neckar-Betreuungsverein informiert an der GRN-Klinik Weinheim rund um das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder Mensch kann unfall- oder krankheitsbedingt in die Lage geraten, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Um für solche Fälle vorzusorgen und festzulegen, welche ärztlichen Behandlungen durchgeführt werden sollen und wer stattdessen die eigenen Rechte wahrnehmen soll, sind Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sinnvoll.

Fragen rund um das Verfassen einer solchen Verfügung – wie, wann, warum? – beantwortet Stefanie Kurz vom SKM Rhein-Neckar-Betreuungsverein für den Rhein-Neckar-Kreis in einem Vortrag am Mittwoch, 24. Mai, um 17 Uhr in der Cafeteria der GRN-Klinik Weinheim. Stefanie Kurz erläutert Sinn und Zweck der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten anhand von Fallbeispielen. Während des Vortrags besteht die Gelegenheit zu Fragen und zur Diskussion. Im Anschluss stellt Dr. Tilman Steinhausen die Vorsorgemappe des Ärztevereins regiomed Weinheim vor.

Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten.

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