Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen für 2023

Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt.

Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen wird ebenfalls Anfang des kommenden Jahres  geprüft.“

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei einer Finanzierung von Anlagen. 

Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei den Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen.

Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun schnellstmöglich Gebrauch gemacht. 

Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

Die Festlegung des Höchstwerts für Wind an Land kann unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-windonshore und die Festlegung des Höchstwerts für Solaranlagen des zweiten Segments („Aufdach-Solaranlagen“) unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-solarsegment2 abgerufen werden.

Die Festlegungen werden zusätzlich im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

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