Nach Bosch-Enthüllungen: Diesel-Klagen gegen VW, Audi, Mercedes, Fiat, BMW und Opel mit besten Chancen auf Schadensersatz

Das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aufgedeckte Diesel-Kartell von VW, Audi, Mercedes und BMW lässt bei Verbrauchern die Frage aufkommen: Habe ich als Betroffener vor Gericht Chancen auf Schadensersatz? Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann die Antwort nur ein Ja sein. Die von der DUH veröffentlichten internen Unterlagen des Autozulieferers Bosch belegen, dass ab 2006 neben VW und Audi auch Mercedes und BMW die Abgasmanipulationen im großen Stil geplant haben. Und die Unternehmen waren über die Illegalität, der bei Bosch bestellten, Software unterrichtet. Die Chancen auf Schadensersatz für klagende Verbraucher sind durch das offensichtlich vorsätzliche Handeln der Verantwortlichen deutlich gestiegen. Das betrifft vor allem Fahrzeuge der Marken VW und Audi mit dem Motor EA288, Mercedes und BMW. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass Fiat und Opel Manipulationssoftware bestellt haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.

Bedeutet EuGH-Urteil Schadensersatz für Millionen Verbraucher?

Im Diesel-Abgasskandal ist VW bereits mehrfach am Bundesgerichtshof verurteilt worden. Im Mittelpunkt stand dabei der Skandalmotor EA189. Durch die Enthüllungen der Bosch-Unterlagen gibt es nun klare Hinweise darauf, dass auch der Nachfolgemotor, der EA288, mit einer illegalen Software die Abgasreinigung manipuliert. Für VW-Kunden sind damit die Chancen enorm gestiegen, Schadensersatz für die im wertgeminderten Fahrzeuge zu erhalten. Das gilt auch für die Diesel von Mercedes, Fiat, Opel, Toyota und BMW. Alle fünf Hersteller haben nachweislich bei Bosch Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte geordert. Und alle waren von Bosch darüber informiert worden, dass mit der bestellten Software die gesetzlichen Abgasgrenzwerte der Motoren nicht eingehalten werden. Die entsprechenden Bosch-Unterlagen befinden sich auf der Website der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zur Einsicht und zum Download.

Im Februar 2023 verhandelt das Verwaltungsgericht Schleswig zu 119 Fahrzeugmodellen. Vorwurf: Autohersteller haben durch Abgasmanipulationen Millionen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Die DUH fordert in den Verfahren unter anderem eine angemessene Entschädigung für betroffene Verbraucher. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass die Verfahren verbraucherfreundlich enden. Denn im Vorfeld dieser Verfahren hatte am 8. November 2022 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Grundsatzentscheidung zu Dieselgate die DUH-Argumentation zur Illegalität aller von der Bundesregierung tolerierten Abschalteinrichtungen für richtig erklärt und klargestellt: Abschalteinrichtungen bei Diesel-Pkw sind illegal. Außerdem wurde die Klagebefugnis der DUH bestätigt. Die DUH fordert in den Verfahren am Verwaltungsgericht, dass die noch auf den Straßen verkehrenden über fünf Millionen Diesel-Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen und im Winter abgeschalteter Abgasreinigung entweder auf Kosten der Hersteller nachgerüstet oder stillgelegt und die Halter entschädigt werden.
Was haben die Enthüllungen im Detail hervorgebracht?

Die Geschichte des Diesel-Abgasskandals muss nach den Enthüllungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) neu geschrieben werden. Die Unterlagen erhielt die Umwelthilfe im Sommer aus der Industrie zugespielt. „Diesel­gate ist das Ergebnis einer Auftragsarbeit“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am 17. November bei der Vorstellung der Unterlagen in Berlin. Er sprach von einem Kartell der Autohersteller. Bosch habe die illegalen Wünsche dann umgesetzt. Die Unterlagen sind vor Gericht in den Diesel-Verfahren von hoher Relevanz. Durch die Bosch-Dokumente ist klar, dass die Hersteller sich nicht darüber geirrt haben, dass der Einsatz der Abschalteinrichtungen illegal sei, wie sie es gebetsmühlenartig in den Prozessen vorbringen. Was steht in den Bosch-Unterlagen konkret:

  • Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Abgasmanipulation geplant. 44 der sogenannten illegalen Abschalteinrichtungen wurden nachweislich bei Bosch bestellt.
  • Bosch hat die Hersteller über die Illegalität der Software informiert. Nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW haben Software zur Abgasmanipulation bei Bosch bestellt, auch Fiat und Toyota gehörten zur Kundschaft.
  • Selbst bei den scheinbar sauberen AdBlue-Motoren manipulieren die Hersteller die Abgasreinigung.
  • Damit ist offensichtlich die komplette Dieselflotte auf deutschen Straßen illegal unterwegs. Ihnen müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden – die Stilllegung droht.
  • Und noch etwas hat sich herausgestellt: Die Autobauer manipulieren mit Hilfe einer Software auch Benzinmotoren.
  • Ein weiterer spannender Aspekt: Bosch soll darauf hingewiesen haben, dass der Einbau behördlich abgesprochen werden müsse, weil er illegal sei. Ob und wie die Absprachen ausgesehen haben könnten, müsse jetzt genau geklärt werden. Aus Sicht der Kanzlei Stoll & Sauer muss der Abgasskandal in jedem Fall neu aufgerollt und die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Bundesverkehrsministeriums neu bewertet werden.

Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge. Die Verbraucher sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach BGB §826 sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadensersatz zu.

Was bedeutet das für Verbraucher und deren Fahrzeuge?

Egal, ob Verbraucher einen Diesel oder einen Benziner fahren: Sie sind Opfer des Dieselkartells geworden und sollten sofort handeln. Dr. Stoll & Sauer zeigt im Folgenden die rechtlichen Folgen der Bosch-Enthüllungen für die unterschiedlichen Automarken auf:

  • Fiat hat mehrere Abschalteinrichtungen in Auftrag gegeben. Betroffen sind auch die Motoren mit AdBlue. Das ist völlig neu. Besitzer von Wohnmobilen mit Fiat-Basisfahrzeug können mit Hilfe der Bosch-Dokumente leichter Schadensersatz einklagen.
  • Mercedes war bei der Abgasmanipulation von Anfang an dabei. Ein Bestreiten der Vorwürfe vor Gericht wird damit sehr schwierig und Schadensersatz für Daimler-Kunden wahrscheinlicher.
  • VW ist am Bundesgerichtshof zum Skandalmotor EA189 bereits verurteilt worden. Jetzt lässt sich die Abgasmanipulation auch an den neueren Motoren wie den EA288 belegen. Eine Verurteilung wird mit Hilfe der Bosch-Unterlagen unausweichlich sein.
  • Klar ist auch: Opel und BMW haben bei Bosch illegale Software bestellt. BMW bestreitet den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen bis heute. Die Bosch-Dokumente stärken vor Gericht die Position der Verbraucher.
  • Unterstützung erhalten Verbraucher auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Abschalteinrichtungen sind aus Sicht des obersten Gerichts illegal. Das hat der EuGH in mehreren Urteilen festgestellt. Illegale Fahrzeuge verfügen in letzter Konsequenz über keine gültige Zulassung und müssten stillgelegt werden. Hier können Verbraucher gespannt sein, wie deutsche Gerichte und Behörden die Entscheidungen aus Luxemburg umsetzen.
  • Die Bosch-Enthüllungen erhöhen unter Strich die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm. Die Hersteller redeten sich bisher vor Gericht mit Unwissen aus den Anschuldigungen heraus. Das funktioniert nicht mehr.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer muss die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals durch die DUH-Enthüllungen deshalb eine neue Richtung einschlagen. Der Dieselskandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind durch die Enthüllungen enorm gestiegen. Es ist auf Grundlage der Bosch-Dokumente klar, dass die beteiligten Automobilhersteller vorsätzlich gehandelt haben. Und gerade das vorsätzliche sittenwidrige Handeln ist für den Bundesgerichtshof bei Verurteilungen von VW wichtig gewesen. Jetzt kommt ans Tageslicht, dass wohl die ganze Branche den Einbau von Abschalteinrichtungen von langer Hand geplant hatte. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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