Rettungsgasse muss sofort gebildet werden

Autofahrer müssen bei stockendem Verkehr auf der Autobahn sofort eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungsfahrzeuge eine Unfallstelle ungehindert erreichen können. Dies hat laut ARAG Experten der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg jetzt klargestellt. Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand dürfen nicht erst über eine gewisse Zeit andauern. Ein Pkw-Fahrer habe hier keine Überlegungsfrist (Az.: 2 Ss(Owi) 137/22).
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