Bestands-Erwerbsminderungsrenten: VdK und SoVD erwarten Entscheidung des Bundessozialgerichts

.

  • VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.“
  • SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Bei den gesetzlichen Verbesserungen zur Erwerbsminderungsrentenberechnung 2019 wurden 1,8 Millionen Betroffene schlicht ausgeschlossen.“

Ob durch Unfall, Behinderung oder Krankheit – Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Deutschland beziehen, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) führen dazu gemeinsam Musterverfahren, die am Donnerstag, den 10. November, beim Bundessozialgericht in Kassel zur Entscheidung anstehen.

Es geht dabei um Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen, leer aus.

Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und –rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31.12.2018 lag, Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent.

Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese Zuschläge zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein – nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit viel zu spät umgesetzt. Von daher hielten beide Verbände an ihren Klagen fest.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK erklärt dazu: „Aus unserer Sicht besteht noch immer eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen denjenigen Personen, die seit Januar 2019 Erwerbsminderungsrente beziehen und denen, die schon länger auf diese Rente angewiesen sind. Rentnerinnen und Rentner, die vor 2019 bereits erwerbsgemindert waren, sind noch immer schlechter gestellt, sie profitieren nicht ausreichend von den Nachbesserungen. Für viele dieser Personen ist die Rente die einzige Einnahmequelle, sie haben daher ständig existenzielle Sorgen. Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Die bestehende Ungleichbehandlung wird von uns nicht einfach hingenommen."

Bereits in den vergangenen Jahren waren Bestandsrentnerinnen und -rentner bei Rentenerhöhungen mehrfach leer ausgegangen. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD dazu: „Mit der Klage erhoffen wir uns, dass auch diese zukünftig bei gesetzlichen Verbesserungen berücksichtigt werden und davon genauso profitieren, wie neu in die Erwerbsminderungsrente kommende Menschen. Wir hoffen daher, dass auch das Bundessozialgericht diese Einschätzung teilt und zu unseren Gunsten entscheidet. Sonst sind wir allerdings auch bereit, dies gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.“

Die Musterverfahren werden am 10. November beim Bundessozialgericht in Kassel entschieden. 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dürfen dadurch auf höhere Renten hoffen, wenn das Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken vom VdK und SoVD teilt.

Über Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Weitere Infos unter: www.vdk.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 9210580-0
Telefax: +49 (30) 9210580-110
http://www.vdk.de

Ansprechpartner:
Julia Frediani
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 9210580-400
Fax: +49 (30) 9210580-410
E-Mail: presse@vdk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel