„Baurechtsschaffung“ für PV-Projekte

Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. In der Praxis ist die „Schaffung von Baurecht“ für PV-Projekte aber eine – oft zeitkritische – Aufgabe, die eine erhebliche Herausforderung darstellt.

Im Seminar werden die typischen Konstellationen behandelt, die bei der Baurechtsschaffung auftreten: Der Umgang mit vorhandenen und aufzustellenden Bebauungsplänen, die Genehmigung von PV-Anlagen ohne Bebauungsplan. Im Fokus stehen Problemlösungen, praktische Tipps, anwendungsbezogene Fallbeispiele und Ihre konkreten Fragen. Die Rechtsfragen des EEG werden in dem konsequent auf die Ebene der Baurechtsschaffung ausgerichteten Seminar aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht behandelt.

Die Referenten beraten zu EEG-Projekten mit Schwerpunkt auf PV-Projekten. Prof. Dr. Götze ist unter anderem Verfasser des Kapitels „Photovoltaik-Anlagen“ im Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt).

Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.

Das Seminar wendet sich an Sie als Projektierer oder Betreiber von PV-Anlagen, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen im Zusammenhang mit PV-Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Berater und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.

PROGRAMM

Dienstag, 10. Januar 2023

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.40 Uhr I. Einführung

1. Erneuerbare-Energien-Projekte im Spannungsfeld des Planungs- und Vorhabenzulassungsrecht

2. Dynamische“ und „statische“ Projektentwicklung

II. Die planerische Ebene:
Bauleitplanung für Projekte und Bestandspläne

– Bauleitplanung für PV-Projekt

a) vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12, 30 II BauGB) versus Angebotsplan nach § 30 I BauGB

b) Das Aufstellungsverfahren (§§ 2 ff. BauGB) im Überblick

c) Beschleunigungsoptionen, insbesondere vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren (§§ 13, 13a BauGB)

d) Vorgaben aus höherstufigen Planungsebenen (insb. Raumordnung) oder Fachplänen (§ 38 BauGB), insb. Planungen auf Konversionsflächen

e) Das „Hineinwachsen“ des Projekts in die Genehmigungsfähigkeit nach § 33 BauGB oder § 35 BauGB als „Notoption“?

3. PV-Projekte im Umgriff von Bestandsplänen

a) Typische Wirksamkeitsmängel bei Bestandsplänen – und wie man sie erkennt

b) PV in GE und GI-Gebieten

c) Verhinderungsoptionen der Gemeinde und Reaktionsmöglichkeiten

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr II. Die Vorhabenzulassungsebene: Zulassung nach Bauordnungsrecht und Fachrecht

1. Zulassung im B-Plan-Gebiet

– Anzeigeverfahren

– Baugenehmigungsverfahren

2. Zulassung im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB,

3. Zulassung im Innenbereich nach § 34 BauGB

4. Straßenrechtliche Bauverbote

5. Floating-PV und WHG

6. Zulassung nach Fachplanungsrecht

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

Über den Institut für Wirtschaft und Umwelt e.V.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

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Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

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