Gleiss Lutz wiederholt für Freistaat Bayern historischen Erfolg in Luxemburg und wehrt Beihilferückforderung in Millionenhöhe ab
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 10. März 2022 das erstinstanzliche Urteil des Gerichts (EuG) bestätigt, mit dem der Beihilfe-Rückforderungsbeschluss der Kommission zu den sog. Milchgüteprüfungen für nichtig erklärt worden war. Das hiergegen gerichtete Rechtsmittel der Kommission wurde vollumfänglich zurückgewiesen. 2015 hatte die Kommission die staatlichen Zuschüsse zur Sicherstellung der neutralenRead more about Gleiss Lutz wiederholt für Freistaat Bayern historischen Erfolg in Luxemburg und wehrt Beihilferückforderung in Millionenhöhe ab[…]
