Liebhaberei bei Photovoltaik: Betreiber dürfen Leistungsobergrenze mehrfach ausschöpfen
Viele Photovoltaik-Anlagen bleiben steuerfrei, wenn private Immobilieneigentümer keine Gewinne erzielen wollen. Das Finanzamt spricht dann von „Liebhaberei“. Damit entfallen alle Einkommensteuerpflichten. Die maximale Leistung einer Anlage ist dabei aber entscheidend. Welche Voraussetzungen müssen für Liebhaberei erfüllt sein? Photovoltaik-(PV-)Anlagenbesitzer verbrauchen den erzeugten Strom grundsätzlich selbst in den eigenen Wohnräumen. Eventuelle Mieteinnahmen liegen unter 520 Euro imRead more about Liebhaberei bei Photovoltaik: Betreiber dürfen Leistungsobergrenze mehrfach ausschöpfen[…]
