Preis- und Lieferkrise am Bau

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) fordert ein deutliches Signal von der Politik zur fairen Risikoverteilung in Bauverträgen. Der Ukraine-Krieg hat massive Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Baumaterialien. Neben einer deutlichen Verteuerung der Energiekosten sind insbesondere auch die Materialpreise für Baustahl, Bitumen und Schüttgüter exorbitant gestiegen. Hinzu kommt die Unsicherheit zur Verfügbarkeit dieser Stoffe. Bedeutende Lieferanten gehen vor diesem Hintergrund weder Preisbindungen ein, noch werden Lieferfristen garantiert. Das hat zur Folge, dass derzeit eine Vielzahl von laufenden Ausschreibungen von den Bauunternehmen nicht kalkuliert werden können, da sich öffentliche Auftraggeber weigern, Preisanpassungsklauseln bzw. Stoffpreisgleitklauseln in die Verträge aufzunehmen.

Faire Risikoverteilung

Sowohl die Deutsche Bahn AG wie auch die Autobahn GmbH des Bundes verweisen in aktuellen Ausschreibungsverfahren darauf, dass Einkaufspreissteigerungen in den Risikobereich des Auftragnehmers fallen und daher grundsätzlich keine Vertragsanpassung rechtfertigen. Mit dieser Haltung ist weder der Bauwirtschaft, noch der gesamten Volkswirtschaft gedient. Die Folge einer ausbleibenden fairen Risikoverteilung ist, dass Unternehmen Angebote nur mit erheblichen Risikozuschlägen abgeben können, wenn sie denn überhaupt bereit sind, ein Risiko im Hinblick auf die volatilen Preise einzugehen. Dies wiederum führt dazu, dass entweder die öffentlichen Haushalte über Gebühr mit Kosten belastet werden oder schlimmer, Ausschreibungen aufgehoben werden. Letzteres hat dann die Konsequenz, dass die Baukonjunktur ins Stocken gerät und Unternehmen vom Markt verschwinden. Gerade vor dem Hintergrund der dringend benötigten Baukapazitäten zum Erhalt unserer maroden Infrastruktur und zur Bewältigung der Energiewende ist dies in höchstem Maße kontraproduktiv.

Deutliches Signal aus den Ministerien gefordert

Die BVMB erwartet von der Politik, bzw. den zuständigen Ministerien ein deutliches Signal an die öffentlichen Auftraggeber, in bestehenden Verträgen und Ausschreibungsverfahren Preisanpassungsklauseln vorzusehen. So wäre es geboten, für bestimmte Baustoffe, für welche es derzeit nur Tagespreise gibt, wie etwa Baustahl und Bitumen, die vertragliche Preisbindung aufzuheben und eine Preisanpassungsregelung in Form der Selbstkostenerstattung im open-bookVerfahren zu vereinbaren. In neuen Ausschreibungsverfahren sollten Stoffpreisgleitklauseln aufgenommen werden, um die erhebliche Verteuerung von Angeboten durch massive Risikozuschläge zu vermeiden.

Nur eine faire Risikoverteilung und partnerschaftliche Vertragsgestaltung führt dazu, dass die öffentlichen Auftraggeber auch zukünftig wirtschaftliche Angebote erhalten und die erforderlichen Bauaufgaben umgesetzt werden können.

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