Social Media: Kinderfotos nur mit Zustimmung beider Eltern
Für die Verbreitung von Fotos des Kindes in digitalen sozialen Medien ist die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Können sich die Eltern darüber nicht einigen, kann das Sorgerecht in dieser Angelegenheit einem Elternteil übertragen werden. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. JuliRead more about Social Media: Kinderfotos nur mit Zustimmung beider Eltern[…]
