IG Hangflug, Finesse+ und DMFV vereinbaren grenzübergreifende Partnerschaft

In Berlin ringen die Ampelkoalitionäre noch um gemeinsame Positionen. In Friedrichshafen haben sich drei sehr unterschiedliche Modellflug-Organisationen bereits auf eine Zusammenarbeit im Kampf um den Erhalt größtmöglicher Freiheiten beim Betrieb von Flugmodellen in den alpinen Anrainerstaaten verständigt.

Während der DMFV seit vielen Jahren Europas mitgliederstärkster Verband für den Modellflugsport ist, handelt es sich bei der IG Hangflug um eine stark wachsende Interessenvertretung, die sich europaweit und über Verbandsgrenzen hinaus für die Interessen der sogenannten Hangflieger stark macht. Dritter Protagonist im Bunde ist der französische Finesse+, ein junger, aufstrebender Verband, der erst vor wenigen Jahren neben dem konservativen FFAM entstanden ist und der bereits heute mehrere tausend Unterstützer verzeichnen kann.

Primäres Ziel der Kooperation ist es, die Stimme dort zu erheben, wo europäische Vorgaben nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden und wo Freizügigkeit und Gleichbehandlung von Modellflugsportlern durch eine national geprägte Gesetzgebung auf der Strecke bleiben. Dies soll in gleichem Maße auch für den Einsatz von Transpondertechnologien gelten, die bereits heute in einigen Mitgliedsstaaten den Betrieb von Flugmodellen durch ausländische Modellpiloten unzumutbar erschweren und eine liberale Auslegung von Gastflugrechten unmöglich machen. Im Nachgang der Gespräche in Friedrichshafen haben sich die Spitzen der drei Organisationen auf folgende Erklärung geeinigt:

Wir, die Modellflugorganisationen IG Hangflug für die alpinen Anrainerstaaten, Finesse + für Frankreich und der Deutsche Modellflieger Verband e.V. für Deutschland erklären wie folgt: Die unterzeichnenden Verbände sind besorgt über die Umsetzung der europäischen Verordnungen in den nationalen Rechtsrahmen der jeweiligen Mitgliedsstaaten.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Basic Regulation 2018/1139 (34) und die Durchführungsverordnung 2019/947 Artikel 16 der EU-Kommission zu nennen, die gewährleisten sollen, dass Modellflugzeuge wegen deren guter Sicherheitsbilanz „weiterhin wie bisher betrieben werden können“.

Dies gilt auch und im besonderen Maß für Betreiber von Flugmodellen außerhalb zugelassener Modellfluggelände, speziell für den sogenannten Hangsegelflug, für den die oben genannten Rechtsvorschriften europaweit die Grundlage der Ausübung ihres Sports darstellen.

Die Unterzeichner stellen fest, dass zahlreiche Mitgliedsstaaten die genannten Grundsätze der einschlägigen EU-Verordnungen nicht oder nur unzureichend auslegen, oder sogar Gebühren für die Nutzung des vorgesehenen Luftraumes erheben. Die „Balise“ nach französischem Vorbild, eine kostenpflichtige, nationale Transpondertechnologie, gehört eindeutig in diesen Kontext, zumal eine Befreiung von ihr auch für ausländische Modellpiloten nur durch die Mitgliedschaft in einem französischen Sportverband möglich ist. Selbst dann, wenn der Betrieb des Flugmodells auf einem, von der nationalen Luftfahrtbehörde genehmigten Gelände stattfindet.

Die Unterzeichner sehen hierin eine Verletzung der Gleichbehandlungsprinzipien der Europäischen Union.

Auch die Umsetzung des sogenannten U-Space gemäß EU-Durchführungsverordnung 2021/664 darf zukünftig nicht dazu Anlass geben, Gebühren für den Zugang zum Luftraum einzuführen, diesen auf ausgewiesene Flugplätze zu beschränken und den Nachwuchs durch ungerechtfertigte Altersgrenzen auszuschließen, oder unzumutbare Technologien für den Betrieb von Flugmodellen zu etablieren. Wir weisen die EU-Mitgliedsstaaten noch einmal in aller Form darauf hin, dass Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten trotz eines geringen Regulierungsaufwandes mit einer hervorragenden Sicherheitsbilanz betrieben wurde und keiner zusätzlichen Repressalien bedarf.

Die unterzeichnenden Verbände lehnen jede Art von Auflagen ab, die in den Mitgliedsstaaten zu einer Einschränkung des etablierten Betriebs von Flugmodellen oder zur Ungleichbehandlung von Modellflieger anderer Nationalitäten führen sollen. Die Unterzeichner betrachten solche Maßnahmen als das Überschreiten einer roten Linie, gegen die die Verbände grenzübergreifend intervenieren werden.

 

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